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   VGH Bayern, 17.12.2015 - 20 CS 15.2677   

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https://dejure.org/2015,41071
VGH Bayern, 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 (https://dejure.org/2015,41071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 (https://dejure.org/2015,41071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 20 CS 15.2677 (https://dejure.org/2015,41071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht und Auskunftsanspruch in Laborwerte aufgrund Untersuchung eines Verbraucherprodukts auf Schadstoffe(hier: Adventskalender mit Schokolade)

  • rewis.io

    Verteidigung gegen Verbraucherinformation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht und Auskunftsanspruch in Laborwerte aufgrund Untersuchung eines Verbraucherprodukts auf Schadstoffe(hier: Adventskalender mit Schokolade)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 630
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2015 - 20 CS 15.2677
    Beschränkt sich der Antragsgegner auf die Weitergabe und die Veröffentlichung im Internet der bloßen Laborwerte, ohne diese zu werten oder zu kommentieren, so bestehen, jedenfalls nach summarischer Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Rechtspositionen wie etwa Art. 12 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken, denn dann fehlt es an einer gezielten Beeinträchtigung der Belange der Antragstellerin (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 20.11.2014 - 3 C 27.13 - NVwZ-RR 2015, 425).
  • VG Würzburg, 19.03.2024 - W 4 K 22.472

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung zur Stilllegung eines Blockheizkraftwerks in

    Dies setzt voraus, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt sowie erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und dem Betroffenen das Ergebnis der kritischen Auseinandersetzung anschließend (ausdrücklich oder sinngemäß) mitteilt (vgl. BVerwG, U.v. 12.4.2005 - 1 C 9/04 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.).
  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (wiederholten) erkennungsdienstlichen

    Der Sinn und Zweck der Anhörung muss indes gewahrt sein, so dass erforderlich ist, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).
  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Der Sinn und Zweck der Anhörung muss indes gewahrt sein, so dass erforderlich ist, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).
  • VG Augsburg, 14.03.2023 - Au 8 K 21.1582

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Minderjährigen

    Der Sinn und Zweck der Anhörung muss indes gewahrt sein, so dass erforderlich ist, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. auch etwa BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 10 ZB 22.1077 - juris Rn. 6 m.w.N.; zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).
  • VG Augsburg, 18.01.2023 - Au 9 S 22.2403

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sofortvollzug, Neuartige Lebensmittel, Cannabidiol,

    Der Sinn und Zweck der Anhörung muss indes gewahrt sein, so dass erforderlich ist, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).
  • VG Augsburg, 31.05.2022 - Au 8 K 22.912

    Erteilung eines kleinen Waffenscheins

    Der Sinn und Zweck der Anhörung muss indes gewahrt sein, so dass erforderlich ist, dass die Behörde das bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).
  • VG Augsburg, 19.07.2022 - Au 8 K 22.354

    Polizeiliche Datenspeicherung, Strafrechtliche Verurteilungen in der

    Notwendig ist es somit, dass die Behörde das - wegen der fehlenden Anhörung im Verwaltungsverfahren - bislang noch nicht Vorgetragene zur Kenntnis nimmt, würdigt und erneut prüft, ob sie unter Berücksichtigung des Vorbringens an ihrer Verfügung festhält oder nicht, und schließlich dem Betroffenen das Ergebnis dieser (nunmehr erfolgten) Prüfung ausdrücklich oder sinngemäß mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2014 - 22 ZB 14.1062 - juris Rn. 9 f.; BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 20 CS 15.2677 - juris Rn. 3; vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 29.3.2019 - W 9 K 18.476 - juris Rn. 31 f.).
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